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Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind netto zu verstehen, ohne Skonto, ab Standort. Etwaige Überführungskosten sowie alle sonstigen Auslagen und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Die Zahlungen sind in bar an den Sitz der Verkäuferin zu leisten. Diese ist nicht verpflichtet, Wechsel, Schecks oder Coupons in Zahlung zu nehmen. Nimmt sie diese dennoch an, so geschieht dies nur zahlungshalber, unter Vorbehalt des richtigen Einganges, sowie unter Berechnung der Inkasso- und der Diskontspesen.


Eigentumsvorbehalt

Werden Zahlungserleichterungen eingeräumt, so bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises in bar oder der Einlösung der in Zahlung gegebenen Wechsel oder Schecks und bis zur Tilgung der sonstigen Forderungen aus dem Kauf, mögen sie Zinsen, Diskont- oder andere Spesen, Gebühren für die Zulassung, Lieferung von Betriebsstoff oder was sonst immer betreffen, das Fahrzeug Eigentum der Verkäuferin.

Der Eigentumsvorbehalt an dem verkauften Kraftfahrzeug bleibt bestehen für alle Forderungen gegen den Käufer, die die Verkäuferin für Zahlung der letzten Kaufpreise erwirbt, insbesondere für Forderungen aus Reparatur-, Ersatzteillieferungen usw. für das verkaufte Fahrzeug, und wird auch dadurch nicht berührt, dass die zu sichernden Forderungen trotzdem aus irgendeinem Grunde mit anderen Forderungen zusammen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden; eine Anerkennung des Restsaldos ist in diesem Falle wirkungslos, es sei denn, dass die Verkäuferin ausdrücklich auf die getrennte Behandlung der Forderungen verzichtet hat.

Durch eine Pfändung des verkauften Fahrzeuges verzichtet die Verkäuferin nicht auf das Eigentum an demselben.

Bleibt der Käufer mit einer Rate eine Woche im Rückstand, so wird der gesamte Rest des Kaufpreises, auch soweit Wechsel auf ihn gegeben sind, vorzeitig fällig, wenn der Käufer in das Handelsregister eingetragen ist; ist er dies nicht, so wird der Restbetrag fällig, wenn der Käufer mit zwei aufeinanderfolgenden Raten oder dem zum Teil in Rückstand geblieben ist und der gesamte Rückstand mindestens 1/10 des Kaufpreises erreicht.

Die Verkäuferin kann bis zur Begleichung ihrer sämtlichen Ansprüche jederzeit die Herausgabe des Fahrzeuges verlangen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist; tut sie es, so hat der Käufer der Verkäuferin oder ihrem Beauftragten das Fahrzeug herauszugeben.

Der Käufer willigt darin ein, dass die Verkäuferin und ihre Beauftragten jederzeit die Räume, in denen das Fahrzeug steht oder sie vermuten, betreten, um es herauszuholen.

Der Käufer hat das Fahrzeug gegen jeden versicherbaren Schaden zu versichern und die Rate aus dem Versicherungsvertrag der Verkäuferin bis zur Begleichung der sämtlichen Ansprüche abzutreten. Die Verkäuferin verpflichtet sich, nach völliger Bezahlung ihrer sämtlichen Forderungen die Rechte aus den Versicherungsverträgen auf den Käufer zurück zu übertragen.

Das Fahrzeug und seine Teile darf der Käufer, solange es Eigentum der Verkäuferin ist, weder verkaufen noch verpfänden oder sonst mit einem Recht belasten, es auch nicht ohne schriftliche Genehmigung aus dem Bundesgebiet entfernen.

Wird das Fahrzeug von anderer Seite gepfändet, so hat der Käufer die Pfändung unverzüglich der Verkäuferin anzuzeigen. Die Kosten eines Interventionsprozesses hat der Käufer vorzuschießen und, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können, zu tragen.


Lieferung und Lieferzeit

Die angegebene Lieferzeit beginnt erst mit dem Empfang der Anzahlung zu laufen. Überschreitet die Verkäuferin die Lieferfrist, so hat der Käufer, wenn die vereinbarte Lieferzeit um mehr als einen Monat überschritten ist, das Recht, der Verkäuferin eine Frist zur Lieferung mit der Androhung zu setzen, dass er nach Ablauf der Frist von dem Vertrage zurücktritt.

Weitergehende Ansprüche wegen Versäumung der Lieferzeit, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Transportsperre oder Behinderung, Mobilmachung, Krieg, Unruhen und sonstige Ereignisse, die die Lieferung verhindern, schließen einen Verzug der Verkäuferin aus.

Die Verkäuferin ist in solchen Fällen berechtigt, unter Rückgabe einer etwa geleisteten Anzahlung vom Vertrage zurückzutreten. Irgendwelche Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer nicht zu, ebenso wenig hat er einen Anspruch auf Verzinsung der Anzahlung.

Inhalt und Umfang der Lieferungen

Mündliche Angaben der Verkäuferin über Gewicht, Dimensionen, Zahl der Pferdestärken (kW), über das Baujahr, über den Typ, über den Betriebsstoffverbrauch usw., auch über die Dauer und das Maß der Benutzung sind unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten.


Abnahme und Versand

Die Abnahme des Fahrzeuges hat binnen drei Tagen nach Eingang der Anzeige von der Bereitstellung zu erfolgen, widrigenfalls die Verkäuferin ohne Setzung einer Nachfrist Zahlung verlangen oder vom Kauf zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann.

Im letzteren Fall ist die Verkäuferin berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15 % des Kaufpreises als Entschädigung zu fordern.

Mit ihrem Schadenersatzanspruch kann die Verkäuferin gegen eine vom Käufer geleistete Zahlung aufrechnen.


Gewährleistung

Das Fahrzeug ist verkauft unter Ausschluss jeder Gewährleistung.

Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind, soweit das gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen, und zwar sowohl wegen aerkennbarer und als auch verborgener Mängel.

Besondere Zusicherungen des Verkäufers sind nur gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt worden sind.


Übertragung der Rechte aus dieser Vereinbarung

Eine Übertragung von Rechten aus dem Kaufvertrag ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Verkäuferin zulässig.


Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dem gesamten Geschäftsverkehr beider Teile ist der Sitz der Verkäuferin.

Für alle Streitigkeiten aus diesen Verpflichtungen sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk die Verkäuferin ihren Sitz hat.

Diese Vereinbarung gilt auch für hingegebene Schecks und Wechsel.


Schriftform

Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.